ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN (AEB)

1. Allgemeines

1.1. Die ERNA Productioncs GmbH, FN 584956f Handelsgericht Wien, Zirkusgasse 36/III, 1020 Wien, schließt sämtliche Verträge mit ihren Vertragspartnern ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) ab.

1.2. Vom Anwendungsbereich der AEB ausgenommen sind Verträge, die ERNA mit Kunden abschließt. Diese Verträge unterliegen den AGB der ERNA.

1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von ERNA ausdrücklich anerkannt worden sind.

1.4. Von diesen AEB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.5. ERNA wird dem Vertragspartner Änderungen der AEB bekannt gegeben. Diese Änderungen gelten für laufende Verträge als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AEB nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.

1.6 Sollte eine Bestimmung dieser AEB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Klauseln werden so angepasst, dass der ursprüngliche Zweck bestmöglich erhalten bleibt.

1.7 Mit der Annahme eines Auftrags akzeptiert der Vertragspartner diese AEB für den aktuellen und alle zukünftigen Verträge, ohne dass eine erneute Zustimmung erforderlich ist.

2. Vertragsabschluss

2.1 Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von erna.tv zustande, sofern der Vertragspartner nicht binnen zwei Werktagen widerspricht.

2.2 Mündliche Nebenabreden oder Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von erna.tv bestätigt werden.

3. Termine und Fristen

3.1 Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, auch wenn kein ausdrückliches Fixgeschäft vereinbart wurde.

3.2 Wird ein Termin nicht eingehalten, ist erna.tv berechtigt: eine Nachfrist von maximal einer Woche zu setzen oder sofort vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche Mehrkosten sowie Schäden durch den Verzug dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

3.3 Da erna.tv mit seinen Kunden Fixgeschäfte abschließt, führt ein Verzug des Vertragspartners direkt zu Schadensersatzforderungen gegenüber erna.tv. Der Vertragspartner haftet daher für alle Schäden sowie entgangenen Gewinn, die durch die Verzögerung entstehen.

4. Vergütung & Rechnungsstellung

4.1 Die vereinbarten Preise und Vergütungen sind Fixpreise, die sämtliche Leistungen, Spesen und Nebenkosten des Vertragspartners abdecken.

4.2 Fälligkeit der Zahlungen: Rechnungen werden erst nach vollständiger, mangelfreier Leistungserbringung fällig. ERNA Productions prüft die Rechnung und zahlt nach 30 Tagen ab Rechnungseingang.

4.3 Skonto-Regelung: Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ist erna.tv berechtigt, 3 % Skonto abzuziehen.

4.4 Falls der Vertragspartner in Verzug gerät, kann erna.tv vereinbarte Teilzahlungen bis zur vollständigen Lieferung zurückhalten.

5. Nutzungsrechte & Eigentum an Leistungen

5.1 Der Vertragspartner überträgt sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt und exklusiv an erna.tv.

5.2 Erna.tv erhält das zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht, sämtliche gelieferten Werke in allen Medien und technischen Formen zu nutzen, zu verändern und an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere: Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Vorführung, Sendung und öffentliche Wiedergabe. Nutzung für TV, Kino, Online, Social Media, Streaming, Werbung, interne Präsentationen. Bearbeitung und Adaptierung, auch für fremdsprachige Versionen

5.3 Der Vertragspartner verzichtet auf das Recht auf Namensnennung.

5.4 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von erna.tv ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Marken, Muster oder Schutzrechte für erna.tv-Projekte in eigenem Namen oder für Dritte zu registrieren.

5.5 Der Vertragspartner stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls diese Verpflichtungen einhalten.

6. Gewährleistung

6.1 Der Vertragspartner gewährleistet, dass seine Leistungen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen. Falls keine spezifischen Standards vereinbart wurden, muss zumindest handelsübliche Qualität geliefert werden.

6.2 Gewährleistungsfrist: Der Vertragspartner sichert zu, dass seine Leistungen für mindestens 24 Monate frei von Mängeln sind. Falls Mängel auftreten, muss der Vertragspartner diese kostenfrei und unverzüglich beheben.

6.3 Der Vertragspartner garantiert, dass seine Arbeiten frei von Rechten Dritter sind und übernimmt die Haftung für Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstöße.

7. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

Erna.tv kann Verträge mit dem Vertragspartner aus wichtigem Grund sofort kündigen, insbesondere wenn: über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Vertragspartner gegen vertragliche Pflichten verstößt und trotz Abmahnung nicht nachbessert, der Vertragspartner rufs- oder kreditschädigende Äußerungen über ERNA Productions tätigt.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Informationen über ERNA Productions vertraulich zu behandeln.

8.2 Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

8.3 Der Vertragspartner darf ohne schriftliche Zustimmung keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Kunden von ERNA Productions aufbauen oder diese abwerben.

8.4 Vertragsstrafe bei Verstoß: Bei Verstößen gegen die Geheimhaltung oder Kundenschutzklausel ist ERNA Productions berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des Honorars, mindestens jedoch € 50.000, zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

9. Höhere Gewalt

9.1 Im Fall höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg) ruhen die Leistungsverpflichtungen beider Parteien.

9.2 Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, können beide Parteien den Vertrag auflösen

10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das für 1010 Wien zuständige Gericht.

📌 Mit Annahme eines Auftrags gelten diese AEB als akzeptiert.