ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Produktionsaufträge, die zwischen erna.tv (im Folgenden „Produzent“) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.
1.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Produzenten zustande. Eine Bestätigung per E-Mail gilt als verbindlich.
1.3 Konzepte, Treatments, Drehbücher oder andere kreative Vorarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Produzenten. Jede Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Kosten & Zahlungsbedingungen
2.1 Die vereinbarten Produktionskosten umfassen die Herstellung des Films sowie die im Angebot definierten Nutzungsrechte.
2.2 Zahlungsmodalitäten: 50 % nach Auftragserteilung 50 % nach Abnahme
2.3 Rabatte werden nur gewährt, wenn die vereinbarten Zahlungsziele eingehalten werden.
2.4 Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. berechnet. Der Produzent behält sich das Recht vor, die Produktion oder Übergabe des Endprodukts bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
2.5 Nutzungsrechte & Zahlung: Die uneingeschränkte Nutzung des finalen Materials gemäß den vereinbarten Nutzungsrechten ist erst nach vollständiger Zahlung möglich. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte am produzierten Material beim Produzenten. Dies umfasst insbesondere alle Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte.
2.6 Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch einer schriftlichen Bestätigung durch den Produzenten.
3. Produktionsablauf & Zusatzkosten
3.1 Wetterabhängige Außendrehs: Wetterbedingte Änderungen im Drehplan oder Terminverschiebungen können zu Zusatzkosten führen. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
3.2 Drohnenaufnahmen: Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und außerhalb von Flugverbotszonen.
3.3 Arbeitszeiten & Überstundenregelung: Die Personalpauschalen gelten für eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Zuschläge bei Überschreitung: 11. & 12. Stunde: +50 %, 13. Stunde: +100 %, Ab der 14. Stunde: +200 %. Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten bleiben unberührt.
3.4 Änderungswünsche nach Produktionsbeginn sind nur nach Absprache und gegen gesonderte Vergütung möglich.
4. Rücktritt & Haftung
4.1 Der Produzent haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für technische Probleme oder externe Faktoren (z. B. fehlerhafte Plattformkodierungen) ist ausgeschlossen.
4.2 Stornogebühren bei Rücktritt des Auftraggebers vor Drehbeginn: Bis 10 Tage vor Dreh: Tatsächlich angefallene Kosten sowie 50 % des entgangenen Gewinns; 9–4 Tage vor Dreh: Tatsächlich angefallene Kosten sowie 75 % des entgangenen Gewinns; 3 Tage oder weniger vor Dreh: Tatsächlich angefallene Kosten sowie 100 % des entgangenen Gewinns
4.3 Kann die Produktion aus Gründen, die nicht der Produzent zu verantworten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen), werden bereits angefallene Kosten in Rechnung gestellt.
5. Nutzungsrechte & Archivierung
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte am produzierten Material beim Produzenten.
5.2 Archivierung des Originalmaterials: Der Produzent archiviert das Ausgangsmaterial (Bild- und Tondateien) für mindestens zwei Jahre. Eine längere Aufbewahrung ist gegen Kostenersatz möglich.
6. Datenschutz & Vertraulichkeit
6.1 Verantwortung für Personenaufnahmen: Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere bei Aufnahmen von Personen, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungserklärungen eingeholt werden.
6.2 Datensicherheit & DSGVO: Der Produzent stellt sicher, dass personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert werden.
6.3 Vertraulichkeit des Angebots: Dieses Angebot ist vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Nutzung für Eigenwerbung: Der Produzent ist berechtigt, den Film oder Ausschnitte daraus für Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Showreel, Website) zu verwenden.
7.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
7.3 Gerichtsstand & anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Produzenten.